GUT ZU WISSEN

Woher bekomme ich eine logopädische Verordnung?

Um eine Diagnostik oder Therapie in der Logopädischen Praxis Zum Torfmoor zu erhalten, muss diese von einem Arzt verschrieben werden. 

Folgende Ärzte/Ärztinnen können zum Beispiel Verordnungen ausstellen:

  • Kinderärzte
  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
  • Neurologen
  • Internisten
  • Phoniater
  • Pädaudiologen


Die Verordnung ist nach Ausstellung 28 Tage gültig.
Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung ebenfalls möglich.

Fallen für die logopädische Therapie Kosten an?

Die logopädische Therapie gehört, genau wie die Physio- und Ergotherapie, zu den Heilmitteln. Die Kosten für die Therapie werden bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Über das 18. Lebensjahr hinaus ist ein Eigenanteil von 10% zuzüglich 10€ Rezeptgebühr selbst zu tragen.
In einigen Fällen ist eine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkassen möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob das für Sie zutrifft.

Sind Sie privat krankenversichert, so ist individuell mit der Versicherung zu klären, ob die Kosten für die Therapie vollständig übernommen werden.